Schadens-/Wertgutachten wenn's gekracht hat

Unfallschäden – Schadensgutachten

Schadens-/Wertgutachten wenn’s gekracht hat Wir kümmern uns um euren Unfallschaden – meldet euch nach einem Unfallschaden gerne bei uns ! Für die Abwicklung von Unfallschäden sind Schadensgutachten ab einer Schadenshöhe von cirka 1000,- Euro notwendig und sinnvoll. Wenn jemand Eure Vespa umgefahren oder umgeschmissen hat gilt: „lasst Euch nicht mit ein paar Euro abspeisen“. Bis etwa 1000,- Euro reicht ein einfacher Kostenvoranschlag, darüber hinaus können wir Euch mit einem Schadensgutachten helfen. In strittigen Fällen arbeiten wir mit einem Anwalt für Verkehrsrecht zusammen. Damit nach einem Diebstahl die Versicherung auch den tatsächlichen Wert der Vespa bezahlt, und nicht nur den Zeitwert, bedarf es eines Wertgutachtens. Deshalb arbeiten wir mit einem kompetenten, auf Oldtimer spezialisierten Gutachter zusammen, der nach Absprache fast jederzeit verfügbar ist. Falls es rechtliche Probleme nach einem Unfall / Diebstahl gibt , vermitteln wir Sie gerne an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, der zur unkomplizierten Abwicklung des Vorfalls beitritt. Somit ist gewährleistet, daß Sie nicht auf einem Teil der Kosten selbst sitzenbleiben.